Hier im Bramwald fliegt der Schönbar in verwilderten Streuobstwiesen und auf Waldwegen. Auf Blütennahrung ist er unbedingt angewiesen. Maschinelles Abmähen von Wegrändern und Blumen zerstört seine Nahrungsgrundlage.
Darum ist der Schönbar selten geworden und durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Leider vermag das Gesetz nur den einzelnen Schmetterling zu schützen und nicht den Lebensraum seiner Art. Darum ist es für den Schönbaren nutzlos.
Wer einen Schönbären finge, verstieße gegen
das Gesetz. Wer einen blühenden Feldweg zwischen monotonen
Ackerkulturen zur Flugzeit der Falter abmäht und damit
alle Falter dem Hungertod ausliefert, handelt solange im Einklang
mit dem Gesetz, wenn er dafür noch irgendeinen landwirtschaftlich
vernünftig klingenden Vorwand liefern kann.
Während seiner Alltagsgeschäfte ist der Schönbar
kein starker Flieger wie die Tagfalter, sondern eher ein standorttreuer
Flatterer. Wenn er fliegt, wirkt er insgesamt rot. Sitzt er,
verbirgt er seinen roten Körper und die Hinterflügel.
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