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Ärger mit der Presse?
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Die
Macht der Presse reicht heute an die Macht des Staates heran. Während
der Staat seine Macht durch seine Gesetze selbst beschränkt,
wäre die Macht der Presse schrankenlos, wäre sie nicht
ihrerseits an staatliche Gesetze gebunden. Jederzeit können
die Medien - Fernsehen, Druckpresse, Rundfunk oder Internet - die bürgerliche
Existenz eines beliebigen Menschen ruinieren.
Die Rechtsordnung des Grundgesetzes und der einfachen Gesetze setzt
der Medienmacht aber Schranken. Über wen sie berichten, den
erkennt oft seine eigene Großmutter nicht wieder, weil ihre
Reportagen machmal mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben, sondern
lügen und verleumden. Häufig wird dann zu Recht gefragt: |
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| Dürfen
die Medien alles über mich behaupten und dabei lügen? |
Das
dürfen sie nicht, und sie können gerichtlich in
ihre Schranken gewiesen werden. Jeder Mensch hat ein Recht
auf Achtung seiner Persönlichkeit und seiner Würde.
Wenn ehrenrührige Lügen über ihn verbreitet
werden, kann er das verbieten lassen. |
| Was
ist eine Lüge, die verboten werden kann? |
| Lüge
ist die Behauptung einer Tatsache, die nicht wahr ist.
Tatsachen erkennt man daran, daß mit Zeugen oder
anderen Mitteln bewiesen werden kann, daß es eine
Lüge ist. |
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| Darf
über mich verbreitet werden, ich sei ein Nazi oder ein
Gauner oder ein Mörder? |
Meinen
darf jeder über einen anderen, was er will. Es ist erlaubt,
die Ansichten eines anderen so zu bewerten, dieser sei ein
Nazi
oder ein Kommunist, oder sein Tun so zu bewerten, er sei ein
Gauner.
Nicht erlaubt ist, einen anderen zu beleidigen oder über
ihn etwas zu verbreiten, das den Eindruck erweckt, er habe
gegen Gesetze verstoßen.
Darum darf über einen anderen gemeint werden, er sei
ein Neonazi oder ein Kommunist oder ein Gauner. Als Mörder
darf man niemanden bezeichnen, wenn dadurch der Eindruck hervorgerufen
wird, er habe wirklich einen Menschen umgebracht. |
| Was
kann ich also einer Zeitung oder dem Fernsehen konkret verbieten
lassen? |
| Alle
erlogenen, die Ehre angreifenden Behauptungen kann man
gerichtlich verbieten lassen: Jemand hätte einen
anderen verhauen, jemand sei Mitglied der Partei xyz,
man sei bankrott, jemand sei zum dritten Mal geschieden,
jemand habe jüdische Grabsteine umgeschmissen,
jemand begrüße Gewalt zur Durchsetzung seiner
Ziele und so weiter und so fort. |
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| Und
was muß ich mir gefallen lassen? |
Alle
bloßen Meinungen und Bewertungen muß man sich
gefallen lassen, vor allem, wenn man selbst in die Öffentlichkeit
getreten und nicht kleinlich ist, den eigenen Gegnern Schlimmes
nachzusagen. |
| Wie
kann ich schnell und effektiv Presse- und Fernsehlügen
über mich verbieten lassen? |
| Weil
die Antwort auf dieser Seite nicht genug Platz, hat,
blättern sie bitte weiter. |
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| Kann
ich Widerruf der Lüge verlangen? |
| Sie
können ihren Anspruch auf Widerruf gerichtlich
durchsetzen, wenn .... |
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| Darf mein Bild verbreitet werden? |
| Nicht jeder freut sich über sein Bild in der Zeitung oder auf einer Internetseite. Was Sie verbieten können: |
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