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Ärger mit dem Strafrichter?
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Welche
Rechte Ihr Richter und der Staatsanwalt, vor allem aber Sie als
Angeklagter haben, regelt das Strafprozeßrecht.
Sie finden es vor allem in der Strafprozeßordnung und gegebenenfalls
dem Jugendgerichtsgesetz.
Ob Sie gegen ein Strafgesetz verstoßen haben, sich darum
strafbar gemacht haben und womit Sie bestraft werden könne,
regelt das materielle Strafrecht. Die meisten
Verbotsbestimmungen stehen im Strafgesetzbuch, sehr viele aber
auch in anderen Gesetzen.
Was
ist .... |
Schweigerecht? |
In
jedem Verfahrensstadium müssen Sie sich nicht selbst
überführen oder den Behörden dabei helfen,
sondern dürfen zur Sache schweigen. |
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Ermittlungsverfahren? |
Die
Staatsanwaltschaft hat die gesetzliche Pflicht, Straftaten
aufzuklären und Täter gerichtlich zu verfolgen.
Sie bedient sich dabei der Polizei als ihren sogenannten
Hilfsbeamten.
Staatsanwaltschaft und Polizisten dürfen in Ihre
Rechte nur eingreifen, wenn es ausdrücklich gesetzlich
erlaubt ist. Diese gesetzlichen Befugnisse stehen in
der Strafprozeßordnung.
Das Ermittlungsverfahren kann mit einer Einstellung
des Verfahrens enden, falls der Beschuldigte keine Tat
begangen hat oder ihm voraussichtlich vor Gericht nichts
nachzuweisen sein wird. |
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Strafprozeß? |
Andernfalls
legt die Staatsanwaltschaft dem Gericht eine Anklageschrift
gegen Sie vor. Damit beginnt Ihr Strafprozeß.
Der Richter schickt Ihnen eine Kopie der Anklage und
stellt Ihnen anheim, sich dagegen zu verteidigen. |
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Wenn
Sie sich nicht selbst ausreichend verteidigen können,
muß Ihnen das Gericht einen Pflichtverteidiger
bestellen. Nennen Sie dem Gericht rechtzeitig den Rechtsanwalt
Ihres Vertrauens, sonst sucht das Gericht Ihnen einen
beliebigen Anwalt aus. |
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