|  |     
			Vorwort   
			Unserem Staatsfernsehen laufen die Zuschauer davon. Wer bleibt, ist 
			oft betont links oder zu alt zum Wegschalten. Eine Studie des 
			Reuters Instituts der Universität Oxford ergab 2019, daß der 
			durchschnittliche Zuschauer von ARD und ZDF sich selbst politisch 
			deutlich links von der Mitte einordnet und statistisch wesentlich 
			älter ist als der Durchschnitt. 
			Zwar erreichen die deutschen Sender wöchentlich noch 52% der über 
			55jährigen, aber nur 6% der 18- bis 24jährigen. 
			Die Studie konnte natürlich nicht beantworten, ob eher rechts 
			eingestellte Zuschauer bewußt lieber auf Staatsfernsehen verzichten 
			und Privatsender bevorzugen, weil sie die linke Propaganda nicht 
			mehr ertragen können, oder ob der durchschnittliche Zuschauer zu 
			linken Einstellungen erzogen wird, weil er ständig mit ihnen 
			berieselt wird. Wer vor dem Staatsfernsehen ausharrte, befindet sich 
			Gefahr, daß ihm nach und nach das Gehirn durch die Nasenlöcher 
			abgepumpt wird. In Gesprächen mit solchen guten Menschen höre ich 
			sie nur Phrasen nachsprechen, die sie im Fernsehen immer wieder 
			gehört haben. 
			Viele haben schon ärgerlich abgeschaltet. Ihnen ging es ähnlich wie 
			jenem Bauermeister des Dorfes Fürstenhagen im Bramwald: Dieser 
			verließ entnervt den Weihnachtsgottesdienst 1675 und raunzte dem 
			Prediger dabei zu: "Herr, ich bitte um Verzeihung, ich kann das 
			Kinderlehr-Halten nicht länger anhören, ich muß hinausgehen!“ 
			Wenn unsere oberlehrerhaften Fernseh-Moderatoren sich allabendlich 
			in ihrer moralisierenden Arroganz aufblähen und uns Mores lehren 
			wollen, wenden sich immer mehr Menschen angewidert ab. Wegen 
			weniger, oft irrelevanter Informationsbröckchen wollen sie nicht die 
			ganze moraltriefende Suppe auslöffeln und informieren sich 
			effizienter aus anderen Quellen. 
			„Der Auftrag des ZDF lautet: Mit einem Vollprogramm aus Information, 
			Bildung und Unterhaltung den Fernsehteilnehmern in Deutschland einen 
			objektiven Überblick über das Weltgeschehen und insbesondere ein 
			umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit zu vermitteln.“ 
			An der Erfüllung dieser Aufgabe sind ZDF und die übrigen 
			öffentlich-rechtlichen Sender vollständig gescheitert. Sie 
			vermitteln ein Zerrbild des Geschehens, geboren aus linksradikaler 
			Ideologie, moralischen Vorurteilen und besserwisserischer Arroganz. 
			Um den Zuschauern eine Urteilsbildung zu ermöglichen, muß das 
			Fernsehen „die Vielfalt der in der Gesellschaft bestehenden 
			Meinungen im Gesamtprogramm überparteilich, möglichst breit und 
			vollständig dargestellt werden. Die Berichterstattung muß 
			wahrheitsgetreu und vor allem in Nachrichtenformaten sachlich sein.“ 
			Tatsächlich informiert das Programm aber einseitig über Fakten, 
			verschweigt oder verzerrt vor allem konservative Standpunkte und 
			strotzt von offener Agitation und subtiler Propaganda. 
			 
			Eine „saubere Trennung von Nachrichten und Kommentaren“, wie die 
			Programmgrundsätze der einzelnen Sender der ARD sie noch vorsehen, 
			gehört der Vergangenheit an. Damit verfehlen die Sender auch 
			rechtliche Verpflichtungen, denn wegen der "schwieriger werdender 
			Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung" in 
			allen Medien muß "der einzelne Nutzer die Verarbeitung und die 
			massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter 
			professioneller Selektionen und durch verantwortliches 
			journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung 
			wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten 
			öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch 
			authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und 
			Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt 
			darzustellen." 
			Unsere real existierenden Staatsmedien haben sich von diesen 
			Pflichten so weit entfernt, daß die Legitimität ihrer 
			gebührenfinanzierten Existenz ebenso in Frage steht wie die 
			Legalität ihres täglichen Sendebetriebs. 
			  
				
				
 
					
					
					 
					https://reutersinstitute.politics.ox.ac.uk/sites/default/files/2019-09/The_audience_of_public_service_news_FINAL.pdf 
					
					
					 Klaus Kunze, 
					Fürstenhagen im Bramwald, 1997, S.355, siehe Zeitschrift der 
					Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte, 17.Jg., 
					1912, S.110. 
					
					
					 
					Programmgrundsätze, am angegebenen Ort. 
					
					
					 BVerfG, Urteil 
					vom 18. Juli 2018 – 1 BvR 1675/16 –, BVerfGE 149, 222-293, 
					Rn. 80. |  |