(Publikation: Junge Freiheit 
                19/2001)
               
                
                
              
              Worüber 
                regen sich die Gemüter eigentlich so auf? Im Geltungsbereich des 
                Grundgesetzes über aktive "Sterbehilfe" zu diskutieren 
                scheint so sinnlos wie ein Streit um des Kaisers Bart. Der ist 
                dem Zugriff der Diskutanten ebenso entzogen wie das unveräußerliche 
                Recht auf Leben nach dem Grundgesetz. Das Gesetz sieht im Grundrecht 
                auf Leben prinzipiell 
                kein Verfügungsrecht über 
                das eigene Leben, und darum kann auch kein solches Verfügungsrecht 
                auf andere übertragen werden. Darum ist das Töten auf Verlangen 
                nach § 216 StGB strafbar. Das Grundgesetz hat dem Staat eine umfassende 
                Lebensschutzgarantie aufgebürdet, die durch Art. 19 II (Wesensgehaltsgrenze) 
                und 79 III GG (Ewigkeitsklausel) zur Verfassungswidrigkeit 
                des Rufes führt, künftig andere auf Verlangen töten zu dürfen. 
                Kein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt angetastet werden. 
                Wer für Deutschland staatliche Mitwirkung an der Beendigung 
                des menschlichen Lebens einfordert, kann gegen Art.1 sowie 2 I 
                GG (Menschenwürde und unbedingtes Recht auf Leben) verstoßen. 
                
               
              Unsere 
                Rechtsprechung hat penibel die Grenzen des hierzulande soeben 
                noch Erlaubten herauspräpariert. Die Scheidelinie läuft zwischen 
                einer Tötungshandlung in Form der verbotenen Euthanasie und dem 
                unter Umständen erlaubten Unterlassen apparatemedizinischer Lebenserhaltung. 
                In diesen Grenzfällen zwischen Leben und Tod können sich tief 
                Bewußtlose oder Gelähmte nicht äußern, ob sie ihr Siechtum beendet 
                wissen möchten. Die Justiz zieht die letzte Grenze des Erlaubten, 
                wenn lebenserhaltende Maßnahmen wie die Ernährung oder Medikamentierung 
                beendet werden und der Sterbende vom Tropf genommen wird. Nach 
                § 1904 BGB kann die unmögliche Zustimmung des Bewußtlosen zum 
                Abschalten der Apparate vormundschaftsrichterlich ersetzt werden. 
                Weiter darf sich das deutsche Recht durch die jeder Änderung entzogenen 
                Grenzen der Verfassung nicht wagen. Nicht einmal nach Verfassungsänderung 
                dürfte der Staat an der Lebensbeendigung mitwirken, etwa durch 
                Ausdehnung des § 1904 BGB auf eine Tötungserlaubnis. Bei der 
                Verfassungsgebung ist allen Gutmenschen die Entscheidung über 
                “Euthanasie oder nicht” schon längst von wohlmeinenden Bessermenschen 
                abgenommen worden. 
               
              Die 
                ausgewogenen Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen 
                Sterbebegleitung von 1998 halten sich im Rahmen des von Grundgesetz 
                und Strafgesetz Erlaubten. Auch bei aussichtsloser Prognose darf 
                in Deutschland Sterbehilfe nicht durch gezieltes Töten, sondern 
                nur entsprechend dem mutmaßlichen oder erklärten Patientenwillen 
                dadurch geleistet werden, daß lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen 
                werden. Sterbehilfe ist Hilfe im Sterben, darf aber nicht Maßnahmen 
                zum Sterben umfassen. 
               
              Zu 
                allem Überfluß ist jede Tötung eines Menschen aus christlicher 
                Sicht böse. Strafgesetz und Bibel gehen Hand in Hand. Auch für 
                Christen ist Euthanasie kein Grund zum Grübeln, denn die Entscheidung 
                ist ihnen längst abgenommen. Der argumentative Deus ex machina 
                hat gesprochen.  Gegen 
                sein klares Gebot “Du sollst nicht töten!” gibt aus Sicht eines 
                Gläubigen nichts wegzudiskutieren. Gilt also auf allen Ebenen 
                “Roma locuta, causa finita?” 
               
              Mitnichten, 
                denn die Moralisten möchten auch zu Wort kommen. Zu gut eignet 
                sich der “Skandal Holland” zur Selbsterhöhung unserer Tugendwächter. 
                In den Niederlanden wurden jahrzehntelang moralinsauere Sprüche 
                gegen die bösen Deutschen geklopft, und dafür empfängliche Gemüter 
                wurden des Sichschämens nicht müde. Da  eignet sich der moralische Fauxpas unserer 
                Nachbarn, die staatlichen Lizenz zum Töten Kranker, hervorragend 
                dazu, das eigene wunde Gewissen zu entlasten. Der moralischen 
                Anklagebank entkommt am sichersten, wer sich selbst zum Tribunal 
                erklärt. Man leidet nicht mehr unter dem moralischen Verdikt, 
                indem man selbst zur personifizierten Moral wird. Weil die globalen 
                Sünderlisten immer länger werden, darf der moralisierende deutsche 
                Michel ruhig schlafen: Es wird immer genug Türen geben, vor denen 
                wir kehren können. Holland ist überall!
               
              So 
                hob allerorten ein fröhliches Disputieren an. Die Aufschreie der 
                Empörung überboten sich umso lauter, je deutlicher Demoskopen 
                auf die 67% Euthanasiebefürworter auch in Deutschland verwiesen. 
                Im Verein mit ihrem Gesetzbuch erklärten Juristen die Euthanasie 
                für immer und ewig verboten, und mit Fingerzeig nach ganz oben 
                zitierten sorgenfaltige Kirchenfürsten immer und ewig geltende 
                Gebote. Wen wir auch fragen, Juristen, Theologen, Moralisten, 
                alles scheint entschieden.
               
              Doch 
                ist wirklich schon alles in höherer Instanz über uns entschieden? 
                Dürfen wir nicht wenigstens am Sterbebett ein bißchen mitreden? 
                Wer Entscheidungsfreiheit für sich selbst bejaht und fordert, 
                kann logischerweise nicht seine persönliche Antwort auf die letzten 
                Fragen von Leben und Tod für allgemeinverbindlich erklären. Alle 
                anderen täten das dann vermutlich auch, und ihre Absolutheitsansprüche 
                relativierten sich wechselseitig. Philosophisch betrachtet 
                gibt es keine objektiv richtige oder falsche, keine absolut geltende 
                Antwort auf die jedem sich stellende Frage nach Sinn, Ziel und 
                Erfüllung seines Lebens. Gleichwohl wird erbittert, aber argumentativ 
                unbeholfen die Debatte geführt, was “ethisch unbedingt geboten” 
                sei:
               
              Jemandem 
                den Tod zu geben, wird mit demselben Pathos von den einen für 
                unethisch (weil inhuman) verurteilt, mit dem die anderen das 
                Leidenlassen eines Sterbenden als unethisch (weil inhuman) verdammen. 
                Nach Auffassung beider Seiten liegt es einfach in der “Natur des 
                Menschen”, menschliches Leid nicht zuzulassen. Aus dieser vermeintlich 
                empirischen Feststellung möchten sie eine Pflicht jedes Menschen 
                ableiten, sich “human” zu verhalten, als ob aus einem einfachen 
                Sein ein Sollen folgen könnte. Die um der Menschenwürde willen 
                töten möchten und die um der Menschenwürde lieber leiden lassen 
                wollen: alle gleichen sich in ihrer Denkstruktur und sind sich 
                ideologisch näher, als sie im Eifer des Gefechts merken. Sie schließen 
                im Zirkel, indem sie eine angebliche empirische Eigenschaft in 
                den Menschen projizieren, um sie wie ein Kaninchen aus dem Zylinder 
                als ein Sollen wieder hervorzuzaubern: “Der Mensch ist mitleidig”, 
                also “soll” er mitleidig sein. 
               
              Weil 
                sich aber leider verschiedene solcher Naturrechtler für ganz 
                unterschiedliche Eigenschaften als angebliche “Natur des Menschen” 
                entscheiden und jeden als “inhuman” verdammen, der sie nicht 
                als unbedingtes Sollen akzeptiert, können uns auch solche moralischen 
                Zauberkünstler nicht das Denken und nicht die eigene Entscheidung 
                abnehmen. Wer mühsam den Durchblick hinter die Dreifaltigkeit 
                aus Gesetz, Religion und Naturrechtsphilosophie erkämpft hat, 
                sieht durch die Ritzen der Drohkulissen aus Thron, Altar und 
                Feuilleton Menschen, nichts als Menschen wie dich und mich, die 
                uns nur zu gern das Denken,  die Entscheidungsmacht und mit ihr die Verantwortung 
                abnehmen. Viele geben diese Verantwortung gern ab. Freilich ist 
                das eigene Denken mühsam geworden, wenn man es nicht mehr gewöhnt 
                ist, und hart drückt die Verantwortung, wenn wir sie wieder selbst 
                tragen müssen. 
               
              Immerhin 
                geht es am und im Sterbebett um Gefühle, die jeden empfindenden 
                Menschen im Innersten erschüttern. Uralte Traditionen und Rituale 
                entlasten uns von ihnen. Eine tröstende Vorstellung: Die Familie 
                versammelt sich am Sterbebett und nimmt Abschied, so war das einmal. 
                In das alte, rührende Bild drängt sich ein Weißkittel mit Giftspritze. 
                Im Nebenzimmer warten diskret Krankenschwestern, um das Bett 
                für den nächsten Sterbenden frisch zu beziehen. Noch drei stehen 
                heute auf dem Programm des Sterbens nach Stundenplan. - Nicht 
                jedermann ist bei solch einer Vorstellung von Gefühlen des Abscheues 
                gebeutelt. Die feineren Empfindungen werden manchem tagtäglich 
                vom Fernsehen mit dem Holzhammer ausgetrieben. Doch viele spüren 
                noch:
               
              Einen 
                anderen Menschen zu töten, ist ein Zivilisations- und Kulturbruch, 
                auch wenn es aus Mitleid geschieht. Das kriegerische Töten eines 
                Feindes war und ist in allen Gesellschaften erlaubt. Einem hilflos 
                Sterbenden den Tod zu geben, ist hingegen ein jahrhundertealtes 
                Tabu. So etwas macht man nicht. In der europäischen Tradition 
                stützte es sich heute auf christliche Vorstellungen, hätte in 
                anderem religiösem Kontext aber durchaus auch anders begründet 
                werden können. Ärzte durften schon bei den alten Griechen nicht 
                töten. Die Krise dieses Tötungstabus stand im 20. Jahrhundert 
                mit der Krise des Christentums auf der Tagesordnung. Atheistischen 
                Ideologien wie Marxismus und Nationalsozialismus galt ein einzelnes 
                Menschenleben nichts. Soweit diese Ideologien moderne und rationale 
                Elemente enthielten, drängten diese nach ökonomischer Effizienzsteigerung 
                ohne Rücksicht auf das Leid Einzelner. Es zählte nichts angesichts 
                utopischer Glücksverheißung für alle.
               
              Heute 
                steht die Todesspritze aus Mitleid auf der Tagesordnung. Diskussionsfähig 
                wurde sie aber erst durch die ideologischen Rammböcke des 20. 
                Jahrhunderts, die das zuvor Undenkbare denkbar machten und durchführten. 
                Doch auch damals mag es viele Ärzte gegeben haben, die Euthanasie 
                in wirklichem Glauben anwandten, das Leben eines Krüppels, eines 
                Hirnlosen, eines Geisteskranken sei wirklich lebensunwert, und 
                sie alle würden von ihrem Leiden nur erlöst; andererseits aber 
                gab es Technokraten und Juristen, die das Verbotene erlaubten 
                und sich dabei ganz andere Gedanken machten als der mitleidige 
                Arzt. Die Euthanasie des Dritten Reichs hatte mehrere Aspekte: 
                Von “Leid zu erlösen” war ein vorzeigbarer und vorgezeigter Anlaß; 
                die Gesundheit des Volkskörpers als Ganzem das eigentliche ideologische 
                Ziel und die Entlastung der Volkswirtschaft von “Nutzlosen” ein 
                willkommener Nebeneffekt.
               
              Diese 
                Zeit nur als Horrorschau darzustellen und die damaligen Menschen 
                auf ihre Rolle als Übel-Täter zu verkürzen, verhindert die Einsicht: 
                Genau dasselbe komplizierte Geflecht und subjektivem Mitleid und 
                objektiver Rationalität droht auch heute eine Lawine ins Rollen 
                zu bringen, von der niemand wissen kann, ob sie ihn nicht einmal 
                selbst erreicht. Welchem Kostendämpfungsgesetz werden du ich ich 
                dereinst zum Opfer fallen? Wie werden wir unsere Fortexistenz 
                noch rechtfertigen können, wenn wir nach den Gesetzen des Marktes 
                keinen Wert mehr haben? Müssen wir uns nicht schon ständig als 
                “Verbraucher” beleidigen lassen, indem wir nur noch in der Rolle 
                als Fresser, Konsumenten und Müllproduzent wahr- und ernstgenommen 
                werden? Im Zeitalter des extremen Liberalismus, in dem der Geldwert 
                über alles geht, ist tiefes Mißtrauen angebracht gegen die Eigendynamik 
                eines Systems, das sich nur durch ökonomisches Wachstum selbst 
                erhalten kann. Unproduktiven Sterbenden mit großzügiger Geste 
                das Recht zu geben, sich töten lassen zu dürfen, hinterläßt einen 
                Beigeschmack von Zynismus. 
               
              Nicht 
                der linderbare Schmerz ist das Problem, sondern ein System, in 
                dem ein Sterbender sich “nutzlos” fühlt und eben darum verzweifelt. 
                Die Massen haben sich der industriellen Massenzivilisation und 
                der ihr innewohnenden funktionalen Rationalität angepaßt und vermögen 
                sich selbst nur noch in den Kategorien nützlich und unnütz zu 
                sehen. In vorindustriellen Zeiten hätte die Reduktion eines Menschen 
                auf seine familien- und volkswirtschaftliche Nutzbarkeit Erstaunen 
                geweckt. Greise durften früher einmal als edel gelten, und ihre 
                Meinung war als Weisheit gefragt. Heute erklärt die offizielle 
                Ideologie die Abtreibung und bald das Sichtötenlassendürfen zum 
                Menschenrecht und Gebot der Menschenwürde. Zugleich erweckt die 
                Reklame der Großindustrie die Vorstellung, ohne Jugend, Fitneß 
                und Leistungsfähigkeit sie einer nichts mehr wert.
               
              Auf 
                das Selbstgefühl Siecher blieb das nicht einflußlos: Der Krebsarzt 
                Stephan Sahm hat in der FAZ eindrucksvoll die Seelenpein alter 
                Kranker geschildert: Nicht der linderbare körperliche Schmerz 
                ist das Entsetzlichste. “Vereinsamung, finanzielle Probleme, 
                Trennung von Lebensgefährten sind es, die Menschen den Wunsch 
                nach Hilfe zur Selbsttötung und Euthanasie äußern lassen.” 
                Katastrophal wirke sich, Studien zufolge, schon der Gedanke aus, 
                Angehörige oder der Arzt könnten auf seinen Wunsch spekulieren, 
                sich aus dem Weg räumen zu lassen und unausgesprochen darauf warten, 
                diesen Wunsch zu exekutieren. Wo das Weiterleben nur eine von 
                zwei legalen Optionen sei, da werde jeder rechenschaftspflichtig, 
                der den anderen die Lasten seines Weiterlebens aufbürdet. 
               
              Wer 
                mit alten Menschen zu tun hatte, kennt die drückende Mischung 
                aus Hilflosigkeit, Hoffnungslosigkeit und Zukunftslosigkeit, 
                die zu dem Wunsch führt, seinen Lieben “nicht mehr zur Last fallen” 
                zu wollen. Theodor Storm hatte den Todeswunsch formuliert: “Urahne 
                spricht: ‘Morgen ists Feiertag, am liebsten morgen ich sterben 
                mag. Ich kann nicht singen und scherzen mehr, ich kann nicht sorgen 
                und schaffen schwer; was tu ich noch auf der Welt?’” - Wer den 
                alten oder kranken Menschen aber seinerseits liebt, vermag es 
                zumeist nicht über sich zu bringen, ihm genau diesen Todeswunsch 
                eigenhändig zu erfüllen. 
               
              Hier 
                sind gesellschaftspolitische Weichen zu stellen. Ob die staatliche 
                Gemeinschaft überhaupt den handelnden Einzelnen Vorschriften 
                über ihr höchstpersönliches Lebensende machen darf, ist ebensosehr 
                Entscheidungssache wie das Ausmaß etwaiger Beschränkungen der 
                Freiheit zum Tode und zum Töten. Wer diese Entscheidungsfreiheit 
                leugnet und sich hinter religiösen Geboten oder selbstgesetzten 
                ethischen Verboten versteckt, verleugnet das Menschlichste am 
                Menschen: die Fähigkeit zur persönlichen Sinnstiftung. 
               
              Jenseits 
                der unproblematischen juristischen und religiösen Antworten wie 
                auch der vergeblichen Versuche einer allgemeinverbindlichen 
                Ethik lautet die ausschlaggebende Frage: Welche zwischenmenschliche 
                Umwelt wollen wir alle uns gemeinsam gestalten: eine klinisch 
                saubere, normierte Lebenskurve vom Reagenzglas bis zur Todespille, 
                oder eine Lebenswelt, in der natürliche Geburt wie natürlicher 
                Tod, Glück wie auch Tragik, Seligkeit wie auch Schmerz ihren Platz 
                haben? Wollen wir uns gesellschaftsnützlich durchorganisieren 
                lassen, leistungsoptimiert bis hin zum sozialverträglichen Ableben, 
                oder geben wir jedem die Chance zum Abenteuer allen menschenmöglichen 
                Schicksals? Wollen wir eine Vollkaskogesellschaft mit gesellschaftlich 
                garantiertem Mindestglück, oder akzeptieren wir das Leben als 
                Wagnis?
               
              Nicht 
                individuelle Schicksale machen diese Fragen politisch interessant, 
                sondern die kulturelle Gesamttendenz unseres Volkes. Wenn wir 
                zum Leben keine Lust mehr haben sollten, werden sich genug andere 
                finden, die uns die Last der Existenz abnehmen. Die holländische 
                Entscheidung für das Töten auf Verlangen und die weitergehende 
                Diskussion einer Sterbepille liegen in der Logik einer vergreisenden 
                Gesellschaft, dominiert von Feigheit vor dem Sterben und Mutlosigkeit 
                vor dem Leben. Sie wird ihre Mediziner weiterforschen lassen: 
                nach der krankenkassenfinanzierten Gehirnsonde zur Stimulierung 
                des Glückszentrums, nach der ultimaten Pille gegen Leid und Schmerz, 
                nach der drahtlosen Cyberspace-Verbindung vom Gehirn ins Fernsehen 
                und Internetz mit Zugang zu 99 virtuellen Computerspielen, nach 
                vollrobotischer Industrie und arbeitslosem Einkommen für alle, 
                ja nach dem Gen für ein Leben ohne Ende. Als Konrad Lorenz 1972 
                die Verhausschweinung des Menschen geißelte, gebrach es ihm 
                an Phantasie, wie schweinisch wohl wir uns dereinst werden fühlen 
                können.